top of page

Verbesserungen im Opferschutz - Gesetzesinitiative zugesagt


v.l.n.r.: Bettina Leßle, Martin Lenz, Parsa Marvi, Dr. Rolf Schmachtenberg, Katja Mast, Klaus Böhm

Bundespolitiker zu Gast in der OTA

Am 30. August 2018 besuchten SPD-Bundespolitiker die Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden. Anlass der Anreise von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, war die unzureichende Finanzierung der Hilfsangebote für Opfer von Straftaten. Auch der Karlsruher Bürgemeister Martin Lenz und der Fraktions- und Parteivorsitzende der Karlsruher SPD, Parsa Marvi, machten sich ein Bild von der Arbeit in der Opfer- und Traumaambulanz.


Entwicklung der OTA

Vor 4 Jahren wurde die Opfer- und Traumaambulanz (OTA) in Karlsruhe eingerichtet. Seither suchten dort 343 Menschen aus Karlsruhe Hilfe. Im Jahr 2017 waren es 99 Personen, im neuen Jahr 2018 bereits 70 Personen (Stand: 08.08.2018). Anlässe waren Überfälle, sexuelle Gewalt, Stalking, häusliche Gewalt oder auch Wohnungseinbrüche. Auch Zeugen von Straftaten, Angehörige von Opfern oder Menschen, die schwere Schicksalsschläge erfahren haben, wenden sich an BIOS-BW e.V.


Finanzierung & Probleme

Die therapeutischen Gespräche in der OTA werden bislang als einzige Krankenkasse von der AOK Mittlerer Oberrhein bezahlt. Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gibt es nur bei unmittelbar von Straftaten betroffenen Personen. Anspruchsvoraussetzung ist ein „vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff“ auf die oder den Betroffenen.

Anderweitig traumatisierte Personen erhalten hiernach keine finanzielle Hilfe. Die Betroffenen von Stalking, Einbrüchen, Sachbeschädigungen, Betrug, die Angehörigen von Unfallopfern, Zeugen von Tötungsdelikten oder die von schweren Schicksalsschlägen Betroffenen unterfallen mangels „tätlichem Angriff“ nicht dem OEG. Aber: "Bei BIOS-BW e.V. wird niemand abgewiesen, der Hilfe braucht!", so Klaus Böhm.


Aus diesen Gründen finanziert sich die OTA bisher weitgehend aus den Zuschüssen der Stadt und Landkreis Karlsruhe, des Landes sowie Spenden. Wir bedanken uns bei Stadt und Landkreis Karlsruhe für die Unterstützung unserer Arbeit in der OTA.


Hilfe in Aussicht gestellt

Die Bundespolitiker sagten Besserung zu. Bereits im Dezember soll ein neues "Sozialgesetzbuch XIII" das Bundeskabinett passieren. Es soll das undurchsichtige Opferentschädigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz ablösen.

Eine wesentliche Neuerung beinhaltet der Gesetzesentwurf. "Auch psychische Gewalt soll nach dem neuen Recht zu Entschädigungsansprüchen, sowie zur psychologischen Begleitung, berechtigen", so Dr. Schmachtenberg am Donnerstag. Daneben soll es auch für die Traumaambulanzen einfacher werden, eine gesicherte FInanzierung ihres Angebots zu bekommen.


Sollte das Gesetz das tatsächlich umsetzen, käme der Gesetzgeber damit im Wesentlichen den Forderungen der BIOS-BW nach.

Aktuelle Einträge
bottom of page