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Finanzierungsmöglichkeiten FAB & PAKo. 

Erfahren Sie hier mehr zur Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg und zum Rundschreiben in Rheinland-Pfalz.

Präventiver Opferschutz durch Therapien für bereits straffällig gewordene und verurteilte Täter in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Die baden-württembergische „Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über Vorstellungs- und Therapieweisungen in forensischen Ambulanzen“ sowie deren Neufassung vom 2. März 2023 und das ebenfalls neu gefasste rheinland-pfälzische Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. April 2019 (3226-4-20) über die „Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung“ stellen bundesweit einmalige Meilensteine im präventiven Opferschutz dar und bilden damit das Fundament für die Finanzierung der Forensischen Ambulanzen von BIOS-BW.

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Beiden Regelungen ist gemein, dass eine grundsätzliche Pflicht des Landes zur Erstattung der Kosten von anerkannten Nachsorgeambulanzen für von Gerichten angeordnete therapeutische Behandlungen von abgeurteilten Straftätern besteht, soweit eine solche Weisung

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  • im Rahmen einer Bewährungsentscheidung (§§ 56, 57, 57a, 56c StGB, § 88 JGG),

  • der Anordnung von Führungsaufsicht (§ 68 ff. StGB)

  • oder jugendgerichtlicher Weisungen ergeht

  • und die Behandlung für Klienten im Regelfalle kostenfrei ist.

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Sie unterscheiden sich allerdings insoweit, als in Baden-Württemberg die Forensische Ambulanz auch schon während der Haft durch die Vollzugsanstalt mit der Prüfung einer späteren Aufnahme in die Nachsorge beauftragt werden soll, sei es durch Erstellung eines Behandlungsgutachtens, sei es durch zwölf probatorische Sitzungen.

 

Wichtiger Hinweis:
In Baden-Württemberg ist rückwirkend zum 1. Juli 2022 am 2. März 2023 eine Neufassung der Änderungsverwaltungsvorschrift Forensische Ambulanzen (ÄndVwV) veröffentlicht worden (Die Justiz 2023, 170), welche vor allem im Bereich der Behandlung von Jugendlichen und im Hinblick auf die Genehmigung fernmündlicher und audio-visueller Therapien Neuerungen enthält. Sie finden die Änderungsverwaltungsvorschrift unten auf dieser Seite. Lesen Sie hier außerdem mehr dazu

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Änderung BW

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2. März 2023
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums und des Justizministeriums zur Änderung der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über Vorstellungs- und Therapieweisungen in forensischen Ambulanzen

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Zum Dokument
 

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Rheinland-Pfalz

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30. April 2019

Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (3226-4-20) über die „Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung“

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Zum Dokument
 

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