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Erfahren Sie hier mehr zur Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg und zum Rundschreiben in Rheinland-Pfalz.

Präventiver Opferschutz durch Therapien für bereits straffällig gewordene und verurteilte Täter in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Die am 1. Juli 2017 in Kraft getretene, baden-württembergische Neufassung der „Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Integration über Vorstellungs- und Therapieweisungen in Forensischen Ambulanzen“ vom 21. Juni 2017 (ÄndVwV Forensische Ambulanzen) sowie das ebenfalls neu gefasste rheinland-pfälzische Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. April 2019 (3226-4-20) über die „Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung“ stellen bundesweit einmalige Meilensteine im präventiven Opferschutz dar.

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Beiden Regelungen ist gemein, dass eine grundsätzliche Pflicht des Landes zur Erstattung der Kosten von anerkannten Nachsorgeambulanzen für von Gerichten angeordnete therapeutische Behandlungen von abgeurteilten Straftätern besteht, soweit eine solche Weisung

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  • im Rahmen einer Bewährungsentscheidung (§§ 56, 57, 57a, 56c StGB, § 88 JGG),

  • der Anordnung von Führungsaufsicht (§ 68 ff. StGB)

  • oder jugendgerichtlicher Weisungen ergeht

  • und die Behandlung für Klienten im Regelfalle kostenfrei ist.

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Sie unterscheiden sich allerdings insoweit, als in Baden-Württemberg die Forensische Ambulanz auch schon während der Haft durch die Vollzugsanstalt mit der Prüfung einer späteren Aufnahme in die Nachsorge beauftragt werden soll, sei es durch Erstellung eines Behandlungsgutachtens, sei es durch zwölf probatorische Sitzungen.

 

Wichtiger Hinweis:
In Baden-Württemberg ist rückwirkend zum 1. Juli 2022 am 2. März 2023 eine Neufassung der Änderungsverwaltungsvorschrift Forensische Ambulanzen (ÄndVwV) veröffentlicht worden (Die Justiz 2023, 170), welche vor allem im Bereich der Behandlung von Jugendlichen und im Hinblick auf die Genehmigung fernmündlicher und audio-visueller Therapien Neuerungen enthält. Sie finden die Änderungsverwaltungsvorschrift unten auf dieser Seite. Lesen Sie hier außerdem mehr dazu

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Änderung BW

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1. Juli 2022 Änderungsverwaltungsvorschrift Forensische Ambulanzen (ÄndVwV)  (Die Justiz 2023, 170)

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Zum Dokument

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Rheinland-Pfalz

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30. April 2019

Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (3226-4-20) über die „Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung“

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Zum Dokument

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