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Ziele und Satzung. 

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Das steckt hinter BIOS-BW:

Vereinsziele

 

Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. ist eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige gemeinnützige Einrichtung, die sich mit therapeutischem Schwerpunkt für den präventiven Opferschutz einsetzt.

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Das handlungsleitende Ziel von BIOS-BW ist ein umfassender Opferschutz mit einem ganzheitlichen Konzept.

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Dabei verfolgt BIOS-BW verschiedene Ansätze, die einzeln sowie in ihrer Gesamtheit bewirken sollen, an der Seite von Verletzten von Straftaten, insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten, zu stehen und Gewaltkreisläufe aufzubrechen sowie diese auch zu verhindern.

 

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Leitbild

 

Der wirksamste Opferschutz ist derjenige, der dafür sorgt, dass keine (erneute) Straftat begangen wird und somit niemand Opfer einer Straftat wird. Bei der Verbrechensbekämpfung liegt das Augenmerk allerdings häufig allein auf der Strafverfolgung bereits begangener Straftaten und in der wichtigen Opferbetreuung und Nachsorge. Der ebenso wichtige Bereich der Verhinderung von Straftaten wird hingegen sehr oft vernachlässigt. Der präventive Ansatz aber, der darauf abzielt, (erneute) Straftaten zu vermeiden, sollte mehr in den Blick genommen werden, denn: Wo kein Täter, da kein Opfer.

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Insbesondere nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kämpfen die Opfer nachweislich sehr häufig über Jahre und über Jahrzehnte hinweg gegen die durch die Tat entstandenen Traumata und deren Folgen an. Die wirksamste Methode, diesem schwer zu durchbrechenden Kreislauf zu entkommen, ist, erst gar nicht in ihn hineinzugeraten.

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Daher bietet BIOS-BW neben therapeutischer Hilfe für Betroffene vor allem auch Präventionsprogramme und Interventionsmaßnahmen für Tatgeneigte und Straftäter an. Als Tatgeneigte werden hierbei solche Personen bezeichnet, die befürchten, eine Straftat zu begehen, während Straftäter bereits Straftaten begangen haben und im Rahmen der Nachsorge durch unsere forensischen Ambulanzen eine erneute Straftet verhindert werden soll. Wie wichtig dieser Ansatz der Tatgeneigten – und Täterarbeit ist, verdeutlicht auch der Europarat in seiner Istanbul-Konvention sowie das Europäische Parlament in einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie.

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Der bestmögliche Opferschutz soll bei BIOS-BW durch ein Konzept gewährleistet werden, das sich aus mehreren Angeboten zusammensetzt:

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  • Therapeutische Hilfe und weitere Angebote für Betroffene von Straftaten.

  • Interventionsmaßnahmen für Menschen, die befürchten, eine Straftat zu begehen.

  • Interventionsmaßnahmen für Menschen, die bereits straffällig wurden (im Rahmen der Nachsorge).

  • Qualifizierte kriminalprognostische Begutachtungen nach den aktuellsten wissenschaftlichen und rechtlichen Standards.

  • Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangebote.

 

Eine detaillierte Auflistung unserer einzelnen, oben aufgelisteten, Angebote (I. – V.) finden Sie auf der Seite Auf einen Blick.

Vereinssatzung

Download BIOS-BW Vereinssatzung

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