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Süddeutsches Institut für forensische Gutachten 

Erfahren Sie hier mehr zu unseren Angeboten.

Das SIG ist ein Gutachterpool. Dieser besteht aus über 20 ärztlichen und rechtspsychologisch sowie kriminologisch ausgebildeten psychologisch/ psychotherapeutischen Sachverständigen. Wir unterstützen und beraten Institutionen der Justiz bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger für Ihre spezifischen Anliegen.

Angebot

  

Das SIG erstellt derzeit Gutachten zu folgenden forensischen Fragestellungen:
 

  • Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20, 21 StGB)

  • Unterbringungsbegutachtungen (§§ 63, 64, 66, 67b StGB) 

  • Kriminalprognostische Gutachten (§§ 57, 57a StGB) 

  • Lockerungsgutachten nach dem jeweiligen Landesgesetz (§§ 10, 11 StVollzG)

  • Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit/ Strafreife im Kindes- und Jugendalter (JGG)

  • Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit 

  • Gutachten zur Frage der sexuellen Selbstbestimmung 

  • Glaubhaftigkeits-/Aussagepsychologische Gutachten 

  • Sonstige Begutachtungen nach justizieller Anfrage

  • Behandlungsgutachten (§ 119a StVollzG und § 246a StPO) 

Beispiel Behandlungsgutachten (§ 119a StVollzG und § 246a StPO)

Die Frage, ob ein Täter unter einer behandlungsbedürftigen Störung leidet, ob er therapiefähig ist und welche Form der Behandlung bei ihm indiziert ist, hat nicht nur Bedeutung, wenn der Täter unter Anordnung der Maßregel der Führungsaufsicht bereits aus der Haft entlassen ist oder wenn im Bereich des Strafverfahrens eine Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB in Betracht kommt, sondern diese Frage ist auch bei zweifelsfrei vorhandener Schuldfähigkeit des Täters zur Vermeidung künftiger Rückfälligkeit stets von Belang. Die diagnostische Abklärung einer Therapiebedürftigkeit des Täters hat der Gesetzgeber in § 246a Abs. 2 STPO durch das StORMG im Ermittlungs- und Strafverfahren ausdrücklich vor allem für die Fälle vorgesehen, in denen eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht kommt (§§ 56, 56c StGB). Insoweit bietet das SIG in Kooperation mit den Forensischen Ambulanzen von BIOS-BW auch außerhalb der VwV Forensische Ambulanzen vom 21.06.2010 (Die Justiz 2010, 274 ff.) die Erstellung von qualifizierten Behandlungsgutachten (vgl. hierzu auch Nedopil, N. 2005, Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis, Seite 132 ff.).

Qualität


Die Einhaltung von Qualitätsstandards hat für das SIG oberste Priorität. Die für uns tätigen ärztlichen und rechtspsychologisch sowie kriminologisch ausgebildeten psychologisch/ psychotherapeutischen Sachverständigen teilen ihr Expertenwissen im Rahmen von Supervisionen regelmäßig zu aktuellen fachlichen und juristischen Thematiken und werden in gutachterlichen Fragestellungen beraten. Eine kontinuierliche Weiterbildung in Eigeninitiative ist darüber hinaus selbstverständlich. 

Supervision

 

Themenschwerpunkte in der Supervision sind z.B.: 

  • Vorbereitung und Gestaltung der gutachterlichen Untersuchung

  • Auswahl und Einsatz geeigneter Erhebungsmethoden 

  • Beratung bei der Gutachtenerstellung 

  • Verhalten des Sachverständigen vor Gericht, insbesondere professioneller Umgang mit schwierigen Situationen 

  • Klärung spezieller rechtlicher Fragestellungen 

  • Informationsvermittlung zu spezifischen Themen im forensischen Kontext (z.B. Asyl, Trauma, Psychopathie, Neuropsychologie)

 

Berufliche Fort- und Weiterbildung

In Kooperation mit der Fachgruppe für Rechtspsychologie BDP/DGPs, TransMIT beteiligt sich das SIG an der Fort- und Weiterbildung von Psycholog*innen zu zertifizierten Rechtspsycholog*innen im Rahmen von Gutachter*innen-Fachteams und Einzelsupervisionen werden die Auszubildenden bei der Erstellung erster eigener Expertisen nach den geltenden Standards unterstützt. Geplant sind weitere forensische Qualifizierungsangebote für Psychiater*innen. 

Forschung

In Zusammenarbeit mit unseren universitären Kooperationspartnern können die Daten des SIG in anonymisierter Form zur Durchführung wissenschaftlicher Forschungsprojekte genutzt werden. ​​

Verfahrensabwicklung

Anliegen des SIG ist die zeitnahe Erstellung qualifizierter Begutachtungen. Zur Bearbeitung eines Gutachtenauftrags ist grundsätzlich der vom Gericht benannte Sachverständige zuständig. Erfolgt im Gutachtenauftrag jedoch keine ausdrückliche und zweifelsfreie Bezeichnung, findet die Verfahrenszuordnung, in Rücksprache mit dem Auftraggeber, nach der internen Geschäftsverteilung des SIG, vor allem nach den freien Kapazitäten der Sachverständigen, statt. Für die Bearbeitung von Schuldfähigkeitsgutachten werden grundsätzliche psychiatrische Gutachter*innen oder ein forensisch sachverständige Psychologische Psychotherapeut*innen beauftragt. 

 

Die Kosten richten sich üblicherweise nach den Bestimmungen des JVEG. Die Abrechnung erfolgt im Allgemeinen direkt zwischen dem vermittelten Sachverständigen und dem Auftraggeber.

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Erfahren Sie hier, auf unserer separaten Website, mehr zu unserem Süddeutschen Institut für forensische Gutachten (SIG)

Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.

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76131 Karlsruhe
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Tel: +49 (0) 721-470 439 35 

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