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Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz. 

Erfahren Sie hier mehr zu unseren Angeboten.

Rückfallrisiko durch Therapie reduzieren

Anliegen des Trägers BIOS-BW, ist es, die im Regelvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zu ergänzen.

Kontaktdaten

Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz (PAKo)
c/o JVA Koblenz
Simmerner Straße 14a
56075 Koblenz


Tel: 0173 510 71 71
E-Mail: info@pako-ko.de

Die PAKo führt Standorte in: Koblenz, Bad Kreuznach, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg

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Zahlen und Fakten

 

Eine indizierte psychotherapeutische Behandlung von Straftätern und anderen Rechtsbrechern dient dem präventiven Opferschutz, denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann hierdurch das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden.

Wird ein Angeklagter rechtskräftig verurteilt, kann das Gericht den Verurteilten an die Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz anbinden, welche über Außenstellen in Bad Kreuznach, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe verfügt. Dies soll erfolgen, wenn sich durch therapeutische Maßnahmen, insbesondere die bei uns durchgeführte deliktorientierte Therapie, oder durch ein modernes Sicherheitsmanagement die Rückfallgefahr mit weiteren (schweren) Gewalt- oder Sexualstraftaten verringern lässt.

 
Am 31. Juli 2015 wurde die Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz (PAKo) gegründet. Neben unseren Räumen in Koblenz können Klient*innen auch in der am 1. August 2021 gegründeten Außenstelle in Bad Kreuznach sowie in den Räumen der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) in Karlsruhe, Heidelberg oder Mannheim aufgenommen werden. Wie in Baden-Württemberg werden, durch das entsprechende Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. April 2019 (3226-4-20), die Kosten der Behandlung durch das Land Rheinland-Pfalz getragen, wenn ein Gericht eine entsprechende Therapieweisung erlässt.

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Behandlungsgruppen

Aktuell werden in der PAKo folgende Behandlungsgruppen angeboten: 

  • Abgeurteilte Straftäter nach bewährungsweiser Entlassung aus der Strafhaft mit gerichtlicher Therapieauflage (§§ 57, 57a, 56c StGB, § 88 JGG)

  • Straftäter nach Entlassung aus der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung mit angeordneter Führungsaufsicht im Rahmen von Therapie- oder Vorstellungsweisungen (§ 68 b Abs.1 Nr. 11, Abs. 2 StGB)

  • Straftäter im Rahmen von gerichtlichen Verurteilungen mit Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56, 56 c StGB)

  • Tatgeneigte nach Maßgabe der BIOS-Präventionsprogramme „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“ und „Stopp - bevor was passiert!“

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Verwaltungsvorschrift

Wie in Baden-Württemberg werden, durch das entsprechende Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. April 2019 (3226-4-20), die Kosten der Behandlung durch das Land Rheinland-Pfalz getragen, wenn ein Gericht eine entsprechende Therapieweisung erlässt.

Mehr dazu lesen Sie hier.

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Therapieweisung
Die entsprechenden Weisungen für die Bewährung und auch die Führungsaufsicht finden sich für nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht abgeurteilte Straftäter u.a. in folgenden Paragraphen:  

  • § 56 c Abs. 3 StGB Therapieweisung

  • § 57 Abs. 3 StGB Therapieweisung

  • § 68 b Abs. 1 Nr. 11 StGB Vorstellungsweisung (strafbewährt)

  • § 68 b Abs. 2 StGB, 61 b JGG Therapieweisung

  • § 47 u.a. JGG Therapieweisung des Jugendrichters als Erziehungsmaßregel § 153a StPO.
     

Die eine solche Behandlung in der Psychotherapeutischen Ambulanz Koblenz betreffenden Aspekte sind in dem Rundschreiben des Ministeriums der Justiz in Mainz vom 30.04.2019 (4226-4-20) über die Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung festgeschrieben. Um aus Sicht von BIOS-BW  einem Verurteilten möglichst zeitnah ein Behandlungsangebot unterbreiten zu können, sind danach folgende Kriterien bei der Formulierung der Weisung im Gerichtsbeschluss entscheidend:
 

  • Die PAKo muss im Gerichtsbeschluss genannt sein

  • Die PAKo bietet therapeutische Sitzungen und keine Beratungsgespräche an

  • Es muss ein Behandlungszeitraum und keine Stundenzahl aufgeführt sein, wobei sich aus Sicht der PAKo stets eine Anordnung für die Dauer der Führungsaufsicht oder Bewährungszeit empfiehlt.
     

Insoweit könnte der Gerichtsbeschluss wie folgt lauten:
 

  • Dem Verurteilten wird auferlegt, … „für die Dauer der Führungsaufsicht/Bewährungszeit therapeutische Sitzungen bei der PAKo wahrnehmen“ oder

  • im Falle einer gleichwohl gewünschten zeitlichen Begrenzung … „für die Dauer von mindestens sechs Monaten eine deliktorientierte Therapie bei der PAKo durchzuführen“ oder

  • bei zusätzlicher Anordnung einer strafbewährten Vorstellungsweisung im Rahmen der Führungsaufsicht „sich bei der PAKo vorzustellen und therapeutische Sitzungen von monatlich drei Terminen wahrzunehmen“.
     

Im Fall einer solchen Anordnung erhält das zuständige Gericht, die Führungsaufsichtsstelle und die Bewährungshilfe regelmäßig Quartalsberichte über den Verlauf der Therapie, so dass über die Dauer der Behandlung durch das Gericht entschieden werden kann.

Für die Kosten der Behandlung kommt das Land Rheinland-Pfalz ohne Zuzahlungspflicht oder Regressmöglichkeit auf. Auch die Fahrtkosten der Klienten können übernommen und durch die PAKo ausbezahlt werden.

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