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Der BIOS-FAQ. 

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Häufig gestellte Fragen zu BIOS-BW und den Angeboten des Vereins: 

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Was ist BIOS?

 

BIOS kümmert sich um den – präventiven – Opferschutz auf mehreren Ebenen mit unterschiedlichen Einrichtungen und Mitteln.

 

BIOS hat einen therapeutischen Ansatz und bietet Therapiemöglichkeiten für folgende Gruppen von Personen:

 

Opferbereich 

  • Akutversorgung vor allem von Betroffenen von Gewalt- und Sexualstraftaten im Rahmen der Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden (OTA)

  • Psychosoziale Versorgung von psychisch belasteten Geflüchteten im Rahmen des Psychosozialen Zentrums Nordbaden (PSZ-Nordbaden)

  • BIOS-Anwaltsprechstunde - Kostenfreie Erstberatung für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten

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Täterbereich 

  • Deliktorientierte Therapie im Wege der Nachsorge vor allem für bereits verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter 

  • Therapieangebote für potenzielle Straftäter (sog. „Tatgeneigte“) zur präventiven Verhinderung von gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen vor allem an Frauen und Kindern

  • Präventionstelefon für sog. „Tatgeneigte“

  • Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche (BIOS-Youngsters)

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Sonstige Tätigkeiten

  • Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für z.B. Personen aus der Justiz sowie für psychologische, pädagogische Fachkräfte sowie aus sozialen Einrichtungen im Rahmen der BIOS-Akademie

  • Unterstützung der Justiz durch die Erstellung von forensischen Begutachtungen im Rahmen des Süddeutschen Instituts für Forensische Begutachtungen (SIG)

  • Aktive Mitgestaltung an der Gesetzgebung

  • Mitarbeit an Forschungsprojekten, Vorträgen, Fortbildungsveranstaltungen und Publikationen

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Was versteht man unter präventivem Opferschutz?

 

Unter präventivem Opferschutz versteht man den Schutz potenzieller Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten.

 

Wir von BIOS-BW sehen dies vor allem durch therapeutische Angebote im Rahmen der forensischen Nachsorge und für tatgeneigte Personen gewährleistet. Solche Behandlungen können eine Tat verhindern, bevor diese geschieht. Dementsprechend ist das Leitmotiv von BIOS-BW Bevor was passiert! – denn die Verhinderung der Tat ist der beste Opferschutz.

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Was ist unter dem Begriff "Tatgeneigte*r" zu verstehen?

 

Wir nennen Personen, die befürchten eine Straftat zu begehen, Tatgeneigte. Das sind z.B. Menschen, die u.a. befürchten,

  • Darstellungen sexualisierter Gewalt an Minderjähringen abzurufen

  • häusliche Gewalt zu verüben

  • ihre Gewaltphantasien in der Realität auszuüben und/oder

  • sexuell übergriffig zu werden.

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Im Idealfall kommen Personen zu uns, die noch keine Straftat begangen haben und Hilfe im Kampf gegen ihre Neigungen suchen.

Was ist eine Forensische Ambulanz?

 

Es gibt aber auch diejenigen Personen, die bereits Straftaten begangen haben, hierfür durch ein Gericht verurteilt wurden und oft auch eine Haftstrafe verbüßt haben. Eigens für diesen Personenkreis hat das Strafgesetzbuch in § 68a Abs. 7 StGB die Einrichtung von Forensischen Ambulanzen vorgesehen, um durch eine qualifizierte therapeutische Intervention im Rahmen der Nachsorge, vor allem nach Haftentlassung, Rückfälle nach Möglichkeit zu verhindern. Für die Aufnahme eines Klienten in einer Forensischen Ambulanz ist jedoch im Regelfalle eine gerichtliche Anordnung notwendig.

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Warum sollte man Geld investieren, um Tatgeneigten bzw. aus der Haft entlassenen Personen zu helfen?

 

  • Weil es hilft!

  • Weil Therapien wirken!

  • Weil gilt: Wo kein Täter, da kein Opfer!

 

Aktuelle Forschungsergebnisse sprechen dafür, dass etwa die Hälfte von einschlägigen Rückfällen durch qualifizierte Therapieangebote verhindert werden können. Solche Behandlungen sind auch kein Wellness-Programm, die Personen müssen sich mit sich selbst und ihren Neigungen auseinandersetzen, was oft sehr schwer fällt. Sie müssen über ihren Schatten springen, Gewohnheiten ablegen und lernen, in unserer Gesellschaft zurechtzukommen, ohne Straftaten zu begehen. Bei einer solchen deliktorientierten Therapie geht es vor allem darum, Tatgeneigten und ehemaligen Straftätern Kenntnisse und Strategien zu vermitteln, damit es nicht zu einer Straftat kommt. Das ist meist harte Arbeit … auch für die Therapeut*innen. Auch der Konsum von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen muss gestoppt werden. Deshalb ist es wichtig, finanziell zu investieren, um diese Neigung zu behandeln und somit Kinder zu schützen.

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Was genau ist das BIOS-Präventionstelefon?

 

Das ist ein bundesweites telefonisches Angebot für Menschen, die befürchten, eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen. Viele Tatgeneigte suchen zumeist einen ersten Kontakt, weil sie nicht wissen, wie sie mit ihren pädophilen Neigungen oder Gewaltphantasien umgehen sollen. Sie schildern ihre Tatneigung bzw. Gefährdungssituation am Telefon und BIOS-BW gibt die erforderlichen Hilfestellungen, insbesondere im Sinne von Beratung, Informationen und Weitervermittlung. BIOS-BW ermittelt – wenn möglich – für den Anrufer ein wohnortnahes Therapieangebot oder bindet die Person an einen der BIOS-Behandlungsstützpunkte oder in Form einer audio-visuellen Behandlung an.

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Was ist Pädophilie?

 

In Deutschland wird Pädophilie als Krankheit aufgefasst. Sie ist definiert als sexuelle Präferenz für Kinder beiderlei Geschlechts, die sich meist in der Vorpubertät oder einem frühen Stadium der Pubertät befinden. Vereinfacht handelt es sich um einen starken Hang oder die ausgeprägte sexuelle Bevorzugung des kindlichen Körpers. Pädophile werden häufig mit Straftaten in Verbindung gebracht. Und tatsächlich sind sexuelle Übergriffe an Kindern mit schwerwiegenden körperlichen, psychischen, traumatischen und oft lebenslangen Folgen für die Geschädigten, ihre Familien und Freunde verbunden und stellen eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Allerdings werden die meisten sexuellen Übergriffe auf Kinder nicht von „Pädophilen“ begangen. Basierend auf justizbekannten Zahlen lässt sich in etwa sagen, dass ungefähr 40% der Übergriffe auf Kinder zurückgehen auf Pädophilie und 60% der Taten auf Personen, die keine oder keine primäre sexuelle Ansprechbarkeit für präpubertäre Kinder haben. Ziel von Therapie durch BIOS-BW ist der präventive Opferschutz. Potenzielle Täter sollen nicht übergriffig und damit nicht straffällig werden. Sie dürfen ihre Phantasien und Neigungen nicht ausleben. Dabei arbeitet BIOS-BW zweigleisig, indem der Verein sowohl Behandlungen für Menschen mit und ohne pädophile Neigungen anbietet.

Wie hilft BIOS-BW den Betroffenen von Gewalt- und Sexualstraftaten? 

 

Für Geschädigte bzw. Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten bietet BIOS-BW eine Akutversorgung in der Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden (OTA) an. Hier wird in wenigen Tagen nach dem Erlebten ein/e Ansprechpartner*in zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist in den meisten Fällen das am 1.1.2021 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch SGB XIV, das Verletzten einen Anspruch auf Behandlung in einer Traumaambulanz von maximal 15 Stunden – bei Jugendlichen 18 Stunden – gewährt, um hierdurch eine Traumatisierung zu verhindern.

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Wie trennt BIOS-BW Tatgeneigte, Täter und Opfer? 

 

Zum einen räumlich, zum anderen fachlich.

 

So stehen für Täter und Tatgeneigte andere Gebäude und therapeutische Ansprechpartner*innen zu Verfügung als für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Bereiche werden auch getrennt verwaltet. Betroffene können so keinen Tätern oder Tatgeneigten begegnen. Die Therapien unterscheiden sich natürlich ebenso. Wobei wir jede Therapie individuell auf den/die Klienten*in abstimmen.

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Wie werden die Therapien von abgeurteilten Tätern finanziert?

 

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz tragen im Rahmen der Nachsorge die Therapiekosten für bereits verurteilte Straftäter, wenn die Therapie von einem Gericht angeordnet wird. Damit sind Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu Vorreitern im präventiven Opferschutz geworden. Sie haben erkannt, dass solche Behandlungsmaßnahmen präventiven Opferschutz darstellen und diese Finanzierung zum – aus unserer Sicht – erheblichen Rückgang von Gewalt- und Sexualstraftaten beiträgt. In den Präventionsprogrammen müssen sich die Klienten jedoch an den Kosten beteiligen.

Wie werden die Therapien bei Betroffenen finanziert?

 

Bezüglich der Übernahme der Kosten für die Behandlung von Betroffenen liegt noch vieles im Argen. Dem Verein ist es aber auf politischer Ebene gelungen, dass ab 2021 die therapeutischen Behandlungen von Betroffenen von Sexual- und Gewaltstraftaten über das neue SGB XIV finanziert wird, wobei eine ansatzweise kostendeckende Finanzierung erst ab 2024 möglich sein dürfte

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Hilft BIOS-BW auch Kindern und Jugendlichen?

 

Ja, mit dem Projekt BIOS-Youngsters. Entsprechend des ganzheitlichen Ansatzes können nicht nur kindliche und jugendliche Betroffene aufgenommen werden, sondern die Präventionsprogramme richten sich auch an kindliche und jugendliche Täter / Tatgeneigte. Probleme gibt es bei der Finanzierung, welche der Verein derzeit aus Spenden und Geldbußen aufbringt.

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Wie hilft BIOS-BW auch Geflüchteten?

 

Der Verein hat 2018 mit dem Psychosozialen Zentrum Nordbaden (PSZ-Nordbaden) ein Projekt aufgebaut, das darauf ausgerichtet ist, Geflüchtete mit schweren Traumatisierungen und psychischen Problemen zu helfen. Menschen, die nach häufig langer und extrem belastender Flucht nach Deutschland kommen, mussten ihr Heimatland und meist ihnen nahestehende Menschen, Familie und Freunde zurücklassen. Das PSZ weist die Besonderheit auf, dass Therapeuten*innen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund und zum Teil selbst mit Fluchterfahrungen in einem Team zusammenarbeiten, das viele der für die Geflüchteten relevanten Sprachen selbst vorhalten kann und über psychotherapeutische, beraterische und juristische Erfahrungen verfügt.

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Wie hilft BIOS-BW auch Geflüchteten?

 

Mehr über die Geschichte ist hier zu lesen: BIOS-Geschichte

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Was sind die drei größten Errungenschaften des Vereins?

 

Stolz ist BIOS darauf, dass das in Anlehnung an das Schweizer Recht dem Bundesministerium der Justiz am 3. März 2009 vorgelegte Memorandum zur Verbesserung des präventiven Opferschutzes – das sog. BIOS-Memorandum – dazu geführt hat, dass durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 29. Juni 2013 die Vorschrift des § 246a Abs. 2 StPO in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Norm sieht erstmals eine gesetzliche Regelung zur Begutachtung von Sexualstraftätern vor, wonach nunmehr zum Schutz von Kindern im gerichtlichen Verfahren Angeklagte von einem Sachverständigen über ihren Zustand und die Behandlungsaussichten untersucht werden sollen, um festzustellen, ob eine Therapieweisung ausgesprochen werden kann.

 

Auch hat BIOS nicht nur die Forensische Ambulanz Baden (FAB) – heute deutschlandweit die größte Einrichtung ihrer Art – am 2. Juni 2008 gegründet, sondern sich vor allem durch justizielle Mittel dafür eingesetzt, dass die Kosten solcher deliktorientierten und rückfallpräventiven therapeutischen Behandlungen vom Justizfiskus getragen werden und die Anordnungskompetenz bei den Gerichten liegt. Die am 1. Juli 2017 in Baden-Württemberg in Kraft getretene Neufassung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Integration über Vorstellungs- und Therapieweisungen in Forensischen Ambulanzen vom 21. Juni 2017 (Änd.VwV Forensische Ambulanzen) sowie das ebenfalls neu gefasste Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. April 2019 (3226-4-20) in Rheinland-Pfalz über die Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung stellen bundesweit insoweit Meilensteine im präventiven Opferschutz dar.

 

Der Verein war auch maßgeblich an der Fassung des am 12. Dezember 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zu Regelung der sozialen Entschädigung (SGB XIV) beteiligt, und zwar insoweit, als die Finanzierung der sog. schnellen Hilfen für traumatisierte Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten in Traumaambulanzen (vgl. §§ 31 ff SGB XIV) von der bis dahin im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes zur beachtenden Frage des Bestehens eines lebenslänglichen Erstattungsanspruchs abgetrennt wurde. Die Normen stellen eine erhebliche Möglichkeit zur Verhinderung des Einritts von Traumatisierung bei Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten dar

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