
Täterbehandlung: Strafgefangene
Auf Initiative der Behandlungsinitiative Opferschutz hat der Landtag von Baden-Württemberg erstmals gezielt Haushaltsmittel zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zur Verfügung gestellt. Hiervon werden über den Fonds „Psychotherapie und Bewährung“ nicht nur Therapien bei einzelnen Strafgefangenen unterstützt, sondern in unterschiedlichen Modellversuchen Pilotprojekte in mehreren Haftanstalten durchgeführt.
Behandlungsabteilung Gewalt- und Sexualstraftäter an der Justizvollzugsanstalt Mannheim
Dem wachsenden Bedürfnis nach Behandlung von Sexualstraftätern will die Justizvollzugsanstalt Mannheim mit der Behandlungsabteilung Gewalt- und Sexualstraftäter nachkommen. Hierfür stehen zwei Anstaltspsychologen und ein externer Psychologe (Psychologischer Psychotherapeut) zur Verfügung. Konzepiert ist die neu angelegte Behandlungsabteilung auf die Durchführung einer zweijährigen Therapie mit Gruppen- und Einzelbehandlung. In der Gruppentherapie wird u.a. das bewährte Behandlungsprogramm für Straftäter (BPS) von Wischka u.a. (2002) mit seinem deliktunspezifischen und deliktspezifischen Teil durchgeführt. Die Einzeltherapie dient vor allem der Vor- und Nachbesprechung der Themen der Gruppentherapie, der Krisenintervention und der Bearbeitung von zentralen Beziehungskonflikten. Grundlegende Elemente der Therapie sind Deliktbearbeitung und Rückfallprophylaxe. Die Therapie soll die Gefangenen in erster Linie befähigen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dazu werden in der Therapie allgemeine rückfallverhütende Einstellungen, Fähigkeiten und Ressourcen aufgebaut bzw. gefestigt und eine intensive Deliktbearbeitung mit Rückfallprophylaxe durchgeführt.
Für die Durchführung des Modelversuchs hat die JVA Mannheim gesonderte Räumlichkeiten mit mehreren Zellentrakten innerhalb der Anstalt eingerichtet (4 Einzel- und 4 Doppelzellen, ein Küche mit Küchenzeile, einen Flur, der als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, und einen extern liegenden Gruppenraum), in welcher die Strafgefangenen dauerhaft untergebracht sind und in denen die Gruppen- und Einzeltherapien durchgeführt werden. Sämtliche Gefangene gehen einer Arbeit innerhalb der Anstalt nach. In die neue Behandlungsabteilung sollen zehn Gefangene aufgenommen werden, welche alle wegen Sexualstraftaten, insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung vorbestraft sind und deshalb mehrjährige Haftstrafen zu verbüßen haben.
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Konzept der sozialtherapeutisch ausgerichteten Wohn- und Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn
Neben der bereits seit 1997 bestehenden Wohn- und Behandlungsabteilung für Sexualstraftäter wird jetzt in der JVA Heilbronn zusätzlich ein Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter eingerichtet. Die neue Abteilung trägt der erheblichen Zunahme von Gewaltstraftaten Rechnung, deren Anzahl sich in den letzen 20 Jahren fast verdoppelt hat.
Allein in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn befinden sich derzeit 150 verhaltensauffällige und wegen einer Gewaltstraftat verurteilte Strafgefangene, welche aufgrund vorhandener Aggressivität dringend behandlungsbedürftig sind.
Die Maßnahme dient dem Opferschutz, denn durch eine erfolgreiche Behandlung kann das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden. Hauptaugenmerk der neuen Abteilung ist dabei die Verhinderung von Straftaten gegen Leib und Leben, da gerade bei diesen Delikten die Folgen für das Opfer oftmals besonders drastisch ausfallen.
Die Gruppe ist auf zehn Teilnehmer angelegt, welche in einer gemeinsamen Abteilung untergebracht sind. Neben einer Gruppentherapie erhalten diese eine gezielte einzeltherapeutische Betreuung, wenn sie einer solchen bedürfen. Sämtliche Gefangene gehen einer Arbeit innerhalb der Anstalt nach. Die Kernbehandlungszeit ist auf ein Jahr angelegt.
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