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NSU-Prozess oder: Was kann ein Strafprozess leisten? - Nachbericht zum Vortag von Prof. Behnke

Aktuelles zum NSU-Prozess Vortrag von Prof. Bernd Max Behnke M.A., 12. März 2018

Fachanwalt für Strafrecht

Mitglied der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.

Prof. Bernd Max Behnke

Am vergangenen Montag, den 12. März 2018, fand eine weitere Vortragsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Opfer- und Traumaambulanz statt. Unter den Zuhöreren befanden sich namenhafte Verteter aus Justiz, Polizei, Psychologie und der Presse.


Prof. Behnke gab Einblicke in das NSU-Verfahren aus Sicht eines Verfahrensbeteiligten. Behnke vertritt die Interessen des Bruders des am 25. Februar 2004 in Rostock getöteten Yunus Turgut.


Zwei Fragen hallen noch besonders nach, denn sie wurden heiß diskutiert. Was kann ein Strafprozess leisten? Und ist das Institut der Nebenklage sinnvoll?

Gisela Friedrichsen und Klaus Böhm

Was kann ein Strafprozess leisten?

Das Verfahren um den NSU ist wohl einer der aufwändigsten und langwierigsten Justizprozesse unserer Zeit. Er zieht sich mittlerweile seit 5 Jahren. 414 Verhandlungstage gab es schon, von denen jeder geschätzte 150.000 Euro kostet, mittlerweile kostet das Verfahren also rund 62 Mio. Euro.

Unzählige Beweise wurden seit Beginn der Ermittlungen erhoben, Zeugen gehört, Sachverständige geladen.

Dennoch wird die Verteidigung nicht müde, Beweisanträge noch und nöcher zu stellen. Der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, lehnte nun einen Beweisantrag der Verteidigung Zschäpes ab, wegen Verschleppungsabsicht. Die Verteidigung antwortete mit einem Befangenheitsantrag. Somit verzögern sich die Plädoyers der Verteidigung weiter.

Heike & Klaus Böhm


"Muss das sein?", fragt sich - nicht nur - Behnke. Er meint, es müsse in Großverfahren eine einfacherer Möglichkeit für das Gericht geben, Beweisanträge zurückzuweisen. Die überlange Verfahrensdauer mache alle mürbe.


Die Nebenklägervertreter hatten in ihren Plädoyers immerhin bereits Gelegenheit, die Interessen Ihrer Mandanten vor dem hohen Senat Gehör zu verschaffen. Die Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten stehen noch aus.


"Aber was bringt das Institut der Nebenklage überhaupt?" Die eher rhetorisch gemeinte Frage Behnkes an seine Zuhörer rief zunächst Schweigen, dann Stirnrunzeln, und danach eine heiße Diskussion hervor.



v.l.n.r.: Rechtsanwältin Ute Staudacher; Dr. Heinz Scheurer, therapeutischer Leiter der Forensischen Ambulanz Baden, Klaus Böhm, Erster Vorsitzender von BIOS-BW, Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, Rechtsassessorin Lisa Bux, Prof. Bernd Behnke, Fachanwalt für Strafrecht

Was bringt das Institut der Nebenklage?

"Im Laufe dieses Prozesses habe ich mehrfach darüber nachdenken können, ob und wie ich die Interessen meines Mandanten, dem Bruder des Opfers, hier nachdrücklich vertreten kann und ob letztendlich auch ein Schlussvortrag erforderlich ist. Was ändert es nämlich an der Trauer des Mandanten und an der Betroffenheit der Familie, wenn ein solcher Prozess über mehr als vier Jahre geführt wird, Unsummen an Geld kostet, und mit dem Schlussvortrag des beauftragten Parteivertreters sich der Weg der Beteiligung schließen soll. Die Beantwortung dieser Frage wird wohl offen bleiben." (Zitat aus dem Schlussvortrag vom 14.12.2017 von B. Behnke)


In einem Punkt waren sich alle Anwesenden an diesem Abend einig. Die Interessen der Hinterbliebenen müssen zwingend in das Strafverfahren einfließen. Auf einem anderen Blatt steht, was sich die Hinterbliebenen vom Strafverfahren erhoffen.


 

Kommentar von L.Bux

Vollumfängliche Aufklärung kann nicht gelingen

Zu erwarten, ein Strafgericht könne Verbrechen vollumfänglich aufklären, ist reine Utopie. Beweise auswerten, die auf Spuren von über Jahrzehnte zurückliegende Verbrechen hindeuten, kann nur teilweise gelingen. Am Ende genügt es dem erkennenden Gericht, wenn es von der Schuld des oder der Angeklagten überzeugt ist.


Auswirkungen für Hinterbliebene fraglich

Fragt sich also, welche Auswirkung ein Urteil im NSU-Verfahren auf die Hinterbliebenen haben wird. Genugtuung? Friedensstiftende Wirkung?


Im Verfahren rund um den Nationalsozialistischen Untergrund schlummert noch einiges im Verborgenen. Das wird auch so bleiben. Denn eine Ideologie wird man niemals vollumfänglich aufklären können.

Weder das Strafverfahren, noch die Interessenvertretung durch die Nebenklägervertreter können das leisten.

 

Prof. Behnke und Lisa Bux

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Über den Referenten:

Der Referent Prof. Bernd Max Behnke M.A. studierte von 1975 bis 1979 an der juristischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaften. Sein 2. Juristisches Staatsexamen legte er im Jahre 1983 vor dem Justizprüfungsamt in Wiesbaden ab.

Im Rahmen eines Doppelstudiums erlangte er im Jahr 1982 den Grad eines M.A. im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der JLU Gießen.

Seit 1983 arbeitet er als Rechtsanwalt. Im Jahr 2000 verlieh ihm der Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg die Bezeichnung Honorarprofessor für seine jahrelange Lehrtätigkeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, an der er noch heute unterrichtet.

Prof. Behnke ist Nebenklägervertreter im NSU-Prozess. Er ist Mitglied der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. und Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande.

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