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BIOS fordert mehr Präventionsangebote in Deutschland

Denn auch für Tatgeneigte benötigen wir im Sinne des präventiven Opferschutzes solche Behandlungsangebote.

Diese Forderung entspricht auch Art. 22 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlamentes und Rates vom 13.12.2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates, nach welcher die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um sicherzustellen, dass Personen, die befürchten, dass sie eine der Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie begehen könnten, gegebenenfalls Zugang zu wirksamen Interventionsprogrammen oder -maßnahmen erhalten können, die dazu dienen, das Risiko möglicher Straftaten einzuschätzen und zu verhindern.

Hier der LINK zu der EU-Richtlinie: EU-Richtlinie v 13.12.2011

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