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13 Jahre Forensische Ambulanz Baden - Interview zu Deutschlands größter forensischer Ambulanz

Ein Interview mit den Mitgliedern der therapeutischen Leitung Dipl. Psych. Michaela Stiegler und Dr. Heinz Scheurer



Sabrina Sengle: Heute zu Gast für ein Interview sind zur Feier des 13-jährigen Jubiläums der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) Michaela Stiegler und Dr. Heinz Scheurer, beide Mitglieder der therapeutischen Leitung.

Vielen Dank, dass Sie sich für uns Zeit genommen haben. Zur ersten Frage: Können Sie sich für die Leser kurz vorstellen und dabei auf Ihre Funktion bei BIOS-BW eingehen sowie einige Eckpunkte aus Ihrem Werdegang integrieren, die sich auf Ihre aktuelle Funktion beziehen?


Dr. Heinz Scheurer: Mein Name ist Heinz Scheurer, ich bin Diplompsychologe und Psychologischer Psychotherapeut. Ich habe bei BIOS-BW im Jahre 2007 als extramuraler Psychotherapeut auf der BAGS in der JVA Mannheim begonnen. BAGS bedeutet „Behandlungsabteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter“. Hier haben wir, orientiert am BPS (Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter), Gruppentherapien, die über zwei Jahre gingen, durchgeführt, aber auch einzeltherapeutische Gespräche. Als 2008 die Forensische Ambulanz Baden (FAB) gegründet wurde, bin ich als dritter Psychotherapeut, nach Herrn Markus Klein als therapeutischem Leiter und Herrn Sauter, der im ZfP (Psychiatrisches Zentrum Nordbaden) in Wiesloch gearbeitet hatte, eingestiegen. Wir haben damals in erster Linie Strafgefangene in Haft therapiert.

Wenn ich schon einmal ein wenig auf die Entwicklung von BIOS-BW und der FAB zu sprechen kommen darf. Wichtig war damals das Jahr 2010, als die erste Verwaltungsvorschrift vom Justizministerium und Sozialministerium gekommen ist, in der die Forensische Ambulanz Baden und die Forensische Ambulanz Stuttgart als offizielle Nachsorgeeinrichtungen für Strafgefangene etabliert wurden und in der auch die Finanzierung der Führungsaufsichtsfälle geregelt wurden. Damit hatten wir eine solide Grundlage, um unsere Klienten therapeutisch zu versorgen. Ein weiterer Meilenstein wurde 2017 mit der Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift gesetzt. Hier wurden Bewährungsfälle zusätzlich aufgenommen.

Seit einigen Jahren bin ich in der Nachfolge von Markus Klein therapeutischer Leiter. Mittlerweile haben wir ein ganzes Leitungsteam. Ich persönlich betreue noch einige wenige Klienten[1], in erster Linie von der JVA Bruchsal, dann nehme ich Leitungsaufgaben wahr, führe Fortbildungen durch, nehme an der Intervision teil und bin im Süddeutschen Institut für forensische Begutachtungen beteiligt.


Michaela Stiegler: Mein Name ist Michaela Stiegler, ich bin ebenfalls Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin und seit Ende 2012 in der Forensischen Ambulanz Baden, ursprünglich regulär als Psychotherapeutin angestellt gewesen. Die FAB war damals noch sehr klein. Es war eine Truppe von drei, vier Festangestellten. Ich habe damals leidenschaftlich Nachsorgetherapien durchgeführt, habe Täter mit Führungsaufsicht oder auf Bewährung betreut, habe gerne auch mit Strafgefangenen gearbeitet, und irgendwann hat es sich so ergeben, dass ich immer mehr Leitungsthemen übernommen habe: Vor allem das Einlernen neuer MitarbeiterInnen, die Korrespondenz mit den Gerichten und den Kooperationspartnern, natürlich auch die Weitergabe von Arbeitsanweisungen etc. Jetzt sind wir mittlerweile ein recht großes Leitungsteam. In letzter Zeit habe ich nur noch drei, vier Klienten aktiv in Therapie und konzentriere mit auf Personal, Organisation, Sicherheitsabteilung, Berichtswesen und aktuelle Anfragen des Teams.

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„Wir betreuen im Jahr gut 500 Klienten und sind damit die größte forensische Ambulanz der Bundesrepublik Deutschland. Der Schnitt der Fallzahlen von sonstigen forensischen Ambulanzen liegt bei 50 bis 60 Klienten pro Jahr.“

Dr. Heinz Scheurer


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Sabrina Sengle: Was zeichnet die Forensische Ambulanz Baden aus? Was unterscheidet Ihre Einrichtung von anderen forensischen Ambulanzen?


Dr. Heinz Scheurer: Forensische Ambulanzen wurden ja 2007 mit einem neuen Gesetz als Nachsorgeeinrichtungen etabliert. Seitdem gibt es forensische Ambulanzen des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. In Baden-Württemberg gibt es zwei forensische Ambulanzen für den Strafvollzug. Die eine ist in Stuttgart bei der Bewährungshilfe angesiedelt und die andere ist unsere, hier in Karlsruhe, mit verschiedenen Stützpunkten.

Zur Abgrenzung und Differenzierung unserer forensischen Ambulanz: Wir haben in Karlsruhe unseren zentralen Stützpunkt, aber wir haben unterschiedliche Behandlungsstützpunkte, aktuell 14, verteilt über Baden und teilweise auch ins Württembergische hineingehend. Im Gegensatz zu vielen anderen forensischen Ambulanzen haben wir ein sehr breites Angebot und breitgefächertes Klientel. Wir haben, wie auch andere forensische Ambulanzen, Führungsaufsichtsfälle und Bewährungsfälle, aber wir betreuen auch Strafgefangene. Zudem unterhält BIOS-BW weitere Einrichtungen für weitere Klientengruppen, die nicht ausschließlich für Strafgefangene gelten, wie die „Youngsters“ für Kinder- und Jugendliche, das Gutachteninstitut (SIG), die zwei Präventionsprojekte für sogenannte „Tatgeneigte“, das Krisentelefon, das Psychosoziale Zentrum oder die Opfer- und Traumaambulanz.

Unsere Führungsaufsichts- und Bewährungsfälle sind in erster Linie Klienten, die Sexualdelikte begangen haben. Hier ist die größte Häufigkeit der sexuelle Missbrauch, aber wir haben auch Klienten, die sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigungen begangen haben. Kinderpornografie spielt in der Zwischenzeit eine ganz große Rolle, dazu bekommen wir vermehrt Klienten. Es gehört auch ein wenig zu der forensischen Ambulanz dazu, dass wir Personen betreuen, die wir als „Tatgeneigte“ bezeichnen. Personen also, die keine Straftaten begangen haben, die aber aufgrund von Neigungen evtl. Straftaten begehen könnten. Zu diesen Neigungen gehören auch einige sexuelle Präferenzstörungen, als Beispiel insbesondere die Pädophilie. Wir betreuen im Jahr gut 500 Klienten und sind damit die größte forensische Ambulanz der Bundesrepublik Deutschland. Der Schnitt der Fallzahlen von sonstigen forensischen Ambulanzen liegt bei 50 bis 60 Klienten pro Jahr.


Michaela Stiegler: Ja, sicherlich auch die Therapielänge der Fälle sowie die dezentrale Struktur. Ich denke, die inhaltlich herausragendste Besonderheit ist die Art der Ausgestaltung, also die Schnittstelle zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen und den psychotherapeutischen Bedingungen. Wir sagen, dies ist eine „justiznahe Arbeit“. Heruntergebrochen auf die Arbeit der PsychotherapeutenInnen, bedeutet dies, mit der psychotherapeutischen Arbeit auf Persönlichkeitsveränderungen mit nachhaltiger Entwicklung abzuzielen. Wenn wir mit einem Täter arbeiten, wird dieses therapeutische Angebot erst einmal gemacht. Zum anderen gibt es eine absolute Einigkeit darüber, dass ein Risikomanagement, also eine Arbeit an aktuellen, aber auch zurückliegenden Risiko- und Schutzfaktoren im Rahmen unserer Arbeit angeboten wird, auch wenn wir hierbei nicht von „Psychotherapie“ im engeren Sinne sprechen und auch in vielen Fällen wenig Therapiemotivation bzw. Veränderungsmotivation vorliegt. Das ist für die PsychotherapeutenInnen manchmal ein bisschen schwierig, aber die Ausgestaltung dieser Doppelrolle, die man in der Forensik einnimmt, muss man bei uns auf diese Weise lernen. Es geht demnach um den Wechsel zwischen Kontrolle und Therapie, also dem was auch die Maßregel bedeutet, „Sicherung und Besserung“. Ganz danach, was die einzelnen Täter an Arbeitsaufwand erfordern oder an Möglichkeiten mit sich bringen. Die Nähe zur Justiz und der Opferschutzgedanke beschreiben als Haltung unsere Arbeitsweise.


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Sabrina Sengle: Können Sie ein konkretes Beispiel Fallbeispiel schildern, um diese Herausforderungen in der täglichen Arbeit darzustellen?


Dr. Heinz Scheurer: Ich hatte viele Fälle über die vergangenen 13 Jahre. Einen Fall der letzten Zeit fand ich besonders interessant und er hat mich besonders emotional tangiert. Es handelt sich um einen Klienten, mit dem ich sehr viele Therapiegespräche geführt habe und bei dem der Erfolg meiner therapeutischen Bemühungen angezweifelt wurde. Er war wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Klient war sehr auffällig mit einer kombinierten Persönlichkeitsakzentuierung mit vorherrschenden narzisstischen, impulsiven und dissozialen Merkmalen, die unter anderem ein abwertendes, fast schon gossensprachliches Kommunikationsverhalten zur Folge hatte, was sich insbesondere in bestimmten sozialen Kontexten, wie in der JVA, zeigte. In verschiedenen Gutachten und Gerichtsentscheidungen (von unterschiedlichen Strafkammern) des Landgerichts kam es zu teilweise unterschiedlichen Ansichten, was schwere Persönlichkeitsauffälligkeiten, Eignung für weiterführende Lockerungen, vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Angemessenheit der Länge der Haftstrafe bei lebenslanger Freiheitsstrafe unter der Berücksichtigung von Freiheitsanspruch und Menschenwürde, aber auch was gerade den Erfolg der von mir durchgeführten, sehr zahlreichen Therapiegespräche anging. So argumentierte der Strafvollzug, die Therapie hätte bisher keine Besserung seines Verhaltens, insbesondere seines aggressiv- abwertendes Kommunikationsverhaltens, erbracht, während der offene Vollzug in zwei Stellungnahmen auf eine sehr positive Entwicklung im Verhalten des Gefangenen verwies. Letzten Endes wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts die Vollstreckung der lebenslangen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt mit dem Verweis auf ein geringes Risikos von schwerwiegenden Straftaten, die sehr positive Entwicklung im offenen Vollzug und der Beachtung der Verhältnismäßigkeit von Menschenwürde und Freiheitsanspruch zu außergewöhnlich langer Vollzugsdauer.

Auch einen weiteren Fall möchte ich herausgreifen, der eine besonders positive therapeutische Entwicklung genommen hat. Der Klient wurde wegen zweifachen Mordes (an zwei Jungen) zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, und er verbrachte über 40 Jahre in Haft. Es gab während dieser Zeit mehrere kriminalprognostische Begutachtungen mit negativer Beurteilung, was Persönlichkeitsbild und Verhalten und damit Kriminalprognose anging. Mehrere Anträge von Herrn X auf Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe wurden vom Gericht folglich abgelehnt. Herr X nahm begrenzt intramurale Behandlungsangebote der JVA an. Nach langen Jahren, angeregt durch ein kriminalprognostisches Gutachten, war Her X bereit, mit extramuralen Therapeuten, wie dann mit meiner Person, kontinuierlich Therapiegespräche zu führen. Ich konnte mit Herrn X. relativ schnell eine konstruktive vertrauensvolle Beziehung etablieren. Herr X zeigte viel therapeutisches Engagement, auch kritische Selbstreflexion. Mit Herrn X konnte eine ausführliche Deliktbearbeitung mit Bearbeitung seiner deliktrelevanten Faktoren durchgeführt werden. Die zwei folgenden kriminalprognostischen Begutachtungen befürworteten dann - aufgrund der positiven Entwicklung von Herrn X - erweiterte Lockerungen bzw. beurteilten „die in der Tat zu Tage getretene Gefährlichkeit“ als gering. Das Landgericht setzte die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, mit der Weisung von Führungsaufsicht, Vorstellung bei KURS und therapeutischen Gesprächen bei der forensischen Ambulanz.


Michaela Stiegler: Ich würde von der Fallebene in eine abstraktere Ebene der Arbeit gehen: Die mithin größte Herausforderung ist die Entscheidung bei der Verantwortungsübernahme für „Geheimnisse“. Man fragt sich: Wann ist etwas weitergebungswürdig? Wir versuchen über therapeutische Vertrauensbeziehungen an Leute heranzukommen. Das bedeutet, dass sich im Laufe der Zeit die Frage stellt, wie zu handeln ist, wenn dann tatsächlich Vertrauen aufgebaut wurde und bestimmte Dinge berichtet werden. Gibt man die Geheimnisse zu ungefiltert an die Auftraggeber, also die Gerichte, weiter, könnte das Vertrauen des Klienten enttäuscht werden. Hier braucht man Fingerspitzengefühl, um beiden Seiten gegenüber loyal zu bleiben, ohne in eine Richtung zu tendieren. Man darf nicht zu „wild“ an die Gerichte berichten, aber auch nicht blind für Risikosituationen werden, nur weil einem die sog. „vertrauensvolle Arbeit“ mit der Person zu wertvoll erscheint. Mit der Ausnahme natürlich, dass Gefahr im Verzug ist. Das ist, glaube ich, die größte Herausforderung in diesem Bereich.


Sabrina Sengle: In diesem Fall steht dann gerade die therapeutische Leitung für junge Therapeuten zur Verfügung, um Hilfestellungen zu bieten?


Michaela Stiegler: Genau. Auch alteingesessene Therapeuten kennen das Problem. Es hört nie auf, jedoch kann man mit der Zeit besser entscheiden oder kennt die Menschen, die einen dazu „einladen“, mehr in die etwas blinde, loyale Zusammenarbeit zu gehen und die Augen zuzumachen. Aber generell ist das immer die Herausforderung: Je jünger und unerfahrener die TherapeutInnen sind, desto wichtiger ist es, sie in dieser Frage anzuleiten.


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"Es geht um den Wechsel zwischen Kontrolle und Therapie, also dem was auch die Maßregel bedeutet, „Sicherung und Besserung“

Michaela Stiegler


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Sabrina Sengle: Nun haben wir viel über die Besonderheiten der FAB gehört und auch von Therapieinhalten erfahren. Aber wie erfolgt eigentlich die Aufnahme eines Klienten in die forensische Ambulanz Baden?


Michaela Stiegler: Gehen wir davon aus, dass das Hauptklientel in der FAB Personen mit gerichtlichen Weisungen sind, die sich in der FAB mit dem Ziel, zu einer Therapie motiviert zu werden oder eine Therapie zu machen, vorstellen. Für uns ist es wichtig, alle entsprechenden Unterlagen zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise der Beschluss, der die Therapie anordnet, und die dazugehörigen Urteile und Gutachten etc. Die Anmeldungswege sind sehr unterschiedlich. Einige Klienten melden sich selbst an, indem sie uns die Unterlagen zuschicken und zum ersten Termin einbestellt werden. Manche werden durch Bewährungshelfer angebunden. Bei wieder anderen Klienten schicken uns die Gerichte die Unterlagen zu. Wir können mit der Therapie beginnen, sobald wir eine sog. ladungsfähige Adresse vorfinden.

Dr. Heinz Scheurer: In der Zwischenzeit erhalten wir viele Gerichtsbeschlüsse, dass wir therapeutische Gespräche anbieten sollen. Bei Klienten auf Bewährung oder mit Führungsaufsicht wird im Gerichtsbeschluss auch festgelegt, dass wir über eine gewisse Zeit mit einer gewissen Intensität therapeutische Gespräche anbieten sollen.


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Sabrina Sengle: Sie sind zuvor bereits auf die Herausforderung der Doppelrolle zwischen Sicherung und Besserung eingegangen und haben auch die Problematiken bezüglich der Schweigepflicht angesprochen. Können Sie näher darauf eingehen? Inwiefern unterscheidet sich Psychotherapie in der Forensik von einer regulären Psychotherapie?


Dr. Heinz Scheurer: Unsere Therapie unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einer sonstigen Therapie. Wir machen Psychotherapie mit Straffälligen, also Leuten, die Straftaten begangen haben. Hierbei haben wir das Ziel, keine weiteren Straffälligkeiten entstehen zu lassen.

Wir bewerten die Klienten nach drei bis vier Kriterien: Zunächst ist da die Therapieindikation. Diese bezieht sich darauf, inwiefern die Notwendigkeit einer Therapie bei welchem Klienten vorhanden ist. Therapieindikation bezieht sich auf die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Klienten wieder schwerwiegend straffällig werden könnten. Hierfür orientieren wir uns an den deliktrelevanten Faktoren oder zukünftigen Risikofaktoren und bearbeiten diese sodann. Ein weiteres Kriterium ist die Therapiefähigkeit. Sind die Personen überhaupt von ihren Voraussetzungen her, z.B. verbaler Kompetenz, Intellekt und Emotionalität, therapiefähig? Wobei sich manches hier mit den Therapiezielen überschneidet. Wir haben viele Klienten, die keine Emotionen empfinden oder benennen können. Hier ist auch Therapieziel, die Klientel emotional für das Erleben und die Benennung von Emotionen zu sensibilisieren. Eine weitere schwierige Sache ist die Therapiemotivation. Niedergelassene Psychotherapeuten haben Klienten, die mit einer sog. psychischen Störung zu ihnen kommen. Dies ist die Indikation dafür, dass diese Klienten eine Therapie angeboten bekommen und diese auch bezahlt wird. Unsere Klienten werden geschickt und kommen nicht aus freiwilligen Motiven. Deshalb ist die Therapiemotivation häufig eher gering. Dies kann sich zwar im Laufe der Therapie bessern, muss es aber nicht zwangsläufig. Fehlende Therapiemotivation ist mit bestimmten Schwierigkeiten verbunden: Die Compliance, also das Engagement in der Therapie, und die Öffnung gegenüber dem Therapeuten ist häufig nicht besonders groß.

Zudem arbeiten wir in einem rechtlichen Rahmen. Die Schweigepflicht ist für uns erst einmal verbindlich. Diese ist aber häufig durch gesetzliche Paragraphen, wie den rechtfertigenden Notstand oder durch Berichtspflichten an das Gericht, eingeschränkt. Das sind deutliche Unterschiede zur Therapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten.


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Sabrina Sengle: Vielen Dank für diesen interessanten Einblick in Ihre aktuelle Arbeit. Können Sie uns auch einen Blick in die Zukunft gewähren?


Michaela Stiegler: Die Zukunft soll das bringen, was Sie, Frau Sengle, gerade bereits anleitet: Kontinuierlich verbesserte Qualitätsstandards, mehr strukturelles Sich-Entwickeln, Sich-Besinnen auf ein Kern-Klientel, noch mehr Stabilität und noch mehr Tiefe in die Arbeit. Das erhoffe ich mir für die Zukunft.


Dr. Heinz Scheurer: Ich schließe mich in allen Punkten an. Ich halte das Qualitätsmanagement ebenfalls für sehr wichtig und wünsche mir, dass die sehr erfahrenen, kompetenten PsychotherapeutInnen, wie Michaela Stiegler, weiterhin am Ball bleiben und der FAB erhalten bleiben. Nochmals ein großes Kompliment an Herrn Böhm sowie die therapeutische Leitung Michaela Stiegler, Samira Motekallemi und Sarah Allard. Mit der neu eingerichteten Sicherheits- und Diagnostikabteilung haben wir auch einen guten Schritt gemacht.


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Sabrina Sengle: Könnten Sie noch ein wenig auf die Diagnostik- und Sicherheitsabteilung eingehen?


Michaela Stiegler: Im Grunde ist es eine längst überfällige Arbeit. Wir teilen die Täter, die zu uns kommen, in verschiedene Kategorien ein. Zum einen orientiert am Risiko, das bedeutet auch Risikobeurteilungen systematischer zu machen und zu dokumentieren und daran die Behandlungsintensität festzumachen. Viele Ambulanzen haben ein Aufnahmesystem, anhand dessen sie am Ende entscheiden, wer einen Therapieplatz bekommt und wer nicht. So entscheiden wir nicht. Wir arbeiten gerichtsnah und nehmen deshalb erst einmal jede Person auf, die uns vom Gericht geschickt wird. Dennoch müssen wir deutlich besser und nicht wie bisher nur intern, sondern auch offiziell und formal priorisieren, um die Hochrisikotäter von den Niedrigrisikotätern zu unterschieden. Zudem geht es darum, akute Verläufe so zu monitoren, dass wir schneller reagieren können, wenn sich akute Risikosituationen aufbauen. Das machen wir über Rot-Ampel-Systeme, die aktuelle Entwicklungen abbilden. Dann halten wir Rücksprache mit den jeweiligen TherapeutenInnen, um das Sicherheitsmanagement anlaufen zu lassen. Das ist eigentlich die Kernarbeit dieser Abteilung. Die Abteilung läuft bereits über ein Jahr sehr gut, vor allem dank Frau Motekallemi, Frau Jauch und Herrn Knaflic. Herr Dr. Bruder, Medizinaldirektor bei der JVA Offenburg, Leiter der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Offenburg und einer unserer Vorstandsvorsitzenden, von dem wir auch sehr viel lernen können, begleitet den Prozess ebenfalls mit.


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Sabrina Sengle: Zum Abschluss noch eine persönliche Frage. Was verbindet Sie mit Ihrer Arbeit in diesem anspruchsvollen Bereich? Ihre Arbeit ist sicherlich eine, die nicht jeder machen kann, und eine, für die man eine Affinität haben muss.


Dr. Heinz Scheurer: Das sind immer unterschiedliche Faktoren. Eine Sache vorweg: Vor BIOS-BW war ich vorwiegend forschend in der Heidelberger Psychiatrie tätig. Über die Forschung bin ich auch zu den Straftätern gekommen. Damals hatten wir ein Projekt, bei dem wir Gewaltstraftäter längere Zeit in ihrer Entwicklung verfolgt haben. Gerade therapeutisch habe ich bei der Behandlung von Straftätern außerordentlich viel gelernt, weil viele neue Aspekte hinzugekommen sind, wie z.B. die Frage der Therapiemotivation, und damit auch bestimmte Ansätze wie die motivierende Gesprächsführung. Ich habe viel über Persönlichkeitsstörungen gelernt, weil wir viele Klient*innen haben, die ausgesprochen akzentuierte Persönlichkeitsstörungen haben, wie emotionale Instabilität, narzisstische Störungen, dissoziale Störungen. Vielleicht ist es auch ein bisschen mit Sensation Seeking verbunden. Ein berühmter Psychoanalytiker hat einmal gesagt, dass man bei einer forensischen Therapie gewissermaßen in der ersten Reihe einer Vorführung vieler interessanter, grenzüberschreitender Fälle sitzt. Man erfährt etwas über persönliche Hintergründe. Das finde ich außerordentlich spannend. Ich muss aber auch sagen, dass es sicherlich eine belastende Arbeit ist. Gerade am Anfang ist es außerordentlich belastend. Ich kann mich noch gut erinnern, als ich das erste Mal die Schweigepflicht brechen musste, weil ich dachte, ich muss jetzt zumindest gegenüber der Bewährungshilfe mitteilig werden, dass sich der Klient wieder auf einem sehr schlechten Weg bewegt und wieder intensiven Kontakt zu Kindern sucht.


Michaela Stiegler: Ich glaube, wenn die Arbeit für mich so sehr belastend wäre, wäre ich nicht hier. Ich finde die Schnittstelle zwischen den zwei Disziplinen Psychologie/Psychotherapie und dem juristischen System besonders spannend. Das hat mich immer schon interessiert. Im Zweifel hätte ich auch Jura studiert, wenn es mit Psychologie nicht geklappt hätte. Diese Kooperation ist reizvoll und interessant für mich. Letztendlich ist es auch eine Arbeit, bei der man es sehr gut können muss, die Klienten in die Verantwortung zu bekommen. Für mich ist es weniger belastend als eher herausfordernd. Natürlich gibt es Aspekte in der Arbeit, mit denen man konfrontiert wird, die nicht ganz einfach sind. Dass man viele Sachen liest und sich denkt: das muss ich erst einmal verarbeiten. Oder auch Täter, mit denen man nicht arbeiten kann, weil es persönlich nicht passt. Aber ich denke, wenn man Leidenschaft für solch einen Bereich hat, trägt es einen eher als dass man sich jeden Tag belastet fühlt. Ansonsten kann man diese Arbeit auch nicht machen.


Sabrina Sengle: Vielen Dank für Ihre Zeit und diesen interessanten Einblick in Ihre Arbeitswelt.


----------------------------------------------- [1] Die FAB betreut fast ausschließlich männliche Klienten, so dass die wenigen weiblichen Klientinnen sprachlich nicht gesondert aufgeführt werden.

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