





BIOS-BW e.V.: Wir schützen Opfer und sind dabei "einen Schritt voraus"!
Es gilt: Wo kein Täter, da kein Opfer!
Wegsperren allein hilft nicht – die Behandlung von Straftätern ist präventiver Opferschutz!
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Allein durch eine immer schärfer werdende gerichtliche Haft- und Sanktions-Praxis kann ein ausreichender Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern nicht erreicht werden. Vielmehr bedarf es weiterer Maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Behandlung der bei solchen Tätern zumeist vorliegenden Persönlichkeitsstörung, denn nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen kann durch eine erfolgreiche Behandlung das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert und bei einem noch nicht straffällig Gewordenen (sog. Tatgeneigter) die Begehung einer ersten Straftat verhindert werden.
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Zu einer erfolgreichen Behandlung gehört auch eine frühzeitige Diagnostik. Am 3. März 2009 haben wir deshalb dem Bundesministerium der Justiz das BIOS-Memorandum vorgelegt, in welchem wir nach Schweizer Vorbild eine im deutschem Recht bislang nur in Ausnahmefällen (§ 246a StPO) vorgesehene sachverständige Begutachtung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Frage fordern, ob diese an einer psychischen Störung leiden und welche Möglichkeiten der Behandlung bestehen. Diese Vorschläge hat die FDP-Bundestagsfraktion nach einer Anhörung von BIOS am 17. März 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin nunmehr durch die Forderung nach der Einführung einer „Therapiepflicht für Sexualstraftäter" aufgenommen und wurde von BIOS am 26. Oktober 2011 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum STORMG vorgestellt
(mehr unter: Memorandum-Bundestagsdiskussion).
Insoweit haben wir auch durch eine von uns beim Psychiatrischen Dienst des Kantons Zürich (PPD) in Auftrag gegebene Studie nachweisen können, dass durch solche therapeutischen Maßnahmen schon allein die ansonsten anfallenden Haftkosten um mehr als die Hälfte gesenkt werden kann (mehr unter Rückfalluntersuchungen). Am 13. März 2013 hat der deutsche Bundestag sodann das StOMRG verabschiedet, in welchem entsprechend unseres Reformvorschlags nunmehr jedenfalls eine Begutachtungspflicht vor allem bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Minderjährigen vorgesehen ist (§ 246a Abs.2 StPO). Am 3. Mai 2013 hat der Bundesrat dem StORMG zugestimmt. Es ist am 30.06.2013 in Kraft getreten, die Regelung zu § 246 Abs.2 StPO wurde zum 1.9.2013 wirksam und ist nunmehr Gesetz.
BIOS- Geschichte
Die Ergänzung der im Regelstrafvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter war zunächst das zentrales Anliegen des im Jahre 2008 geründeten Vereins, welcher seit 2005 dieses Ziel schon als interdisziplinären Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Journalisten verfolgt hat. Am 16.10.2008 wurde in den Räumen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe der Verein "Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V." gegründet, welcher seit 23.10.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe eingetragen und vom Finanzamt Karlsruhe als gemeinnützig anerkannt ist. Unser Vorbild ist insoweit die Schweiz. So verfügt die Haftanstalt Pöschwies im Kanton Zürich bei etwa 450 Inhaftierten über 19 Therapeuten. Neben einer frühzeitigen und sachkundigen Diagnostik schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung hat vor allem diese intensive Betreuung dazu geführt, dass nach den aktuellen Zahlen der Forschung des PPD-Zürich (Stand Juli 2010) in Zürich die Rückfallquote auf derzeit 3% gesenkt werden konnte (mehr unter Rückfalluntersuchungen).
BIOS-Behandlungsprojekte in Baden-Württemberg
Auf Initiative der Behandlungs-Initiative Opferschutz hat der Landtag von Baden-Württemberg erstmals für die Jahre 2007/2008 gezielt Haushaltsmittel zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zur Verfügung gestellt, durch welche durch die Universität Heidelberg wissenschaftlich beforschte Behandlungsgprogramme zur Behandlung von Gewalt-und Sexualstraftätern in mehreren Haftanstalten im Lande, in den Vollzugsanstalten Mannheim, Heimsheim und Heilbronn, und derzeit mehr als 70 einzeltherapeutische Maßnahmen in Haftanstalten in Baden-Württemberg (vgl. hierzu näher unter Modellversuche) durchgeführt werden. Die bislang zugewiesenen und vom "Fonds Psychotherapie und Bewährung" in Stuttgart verwalteten Geldmittel von derzeit jährlich € 135.000 reichen jedoch zur Deckung des erheblichen Therapiebedarfs nicht aus, weshalb eine Erhöhung notwendig ist. Wegen der Zweckbestimmung der Haushaltsmittel können auch nicht alle indizierten therapeutischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des Strafvollzugs aus diesen Mitteln finanziert werden, wobei Lücken vor allem im Bereich der ambulanten Nachsorge und des rein präventiven Opferschutzes bestehen und diese - soweit möglich - aus Vereinsmitteln der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. geschlossen werden. Die am 21.4.2010 in Betrieb genommene vierte BIOS-Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in der JVA Bruchsal, welche weitgehend aus BIOS-Vereinsmitteln finanziert wurde, kann derzeit nicht durchgeführt werden, weil die JVA Bruchsal dafür keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stellen kann. Am 1. September 2011 hat jedoch nunmehr in der JVA Adelsheim das 5. BIOS-Behandlungsprojekt für junge Straftäter und am 1.12.2011 das 6. BIOS-Behandlungsprojekt für suchtkranke Gewaltstraftäter in der JVA Offenburg ihre Arbeit aufgenommen. Beide letztgenannten Projekte werden von der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch über BIOS-BW e.V. weitgehend finanziert. Wir danken der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch für ihre finanzielle Unterstützung, ohne welche die Projekte nicht durchführbar wären (mehr hierzu finden Sie unter Behandlungsabteilungen).
Forensische Ambulanz Baden (FAB)
Zur weiteren tatsächlichen Umsetzung des Opferschutzes in Baden-Württemberg unterhalten wir darüber hinaus die Forensische Ambulanz Baden – FAB , welche am 2.6.2008 ihren Arbeitsbetrieb aufgenommen und am 11.11.2008 in Anwesenheit des Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, offiziell eingeweiht wurde.
Dort und an mehreren Behandlungsstützpunkten im Lande, vor allem in Mannheim, Offenburg, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Bruchsal, Mosbach, Heilbronn und Villingen-Schwenningen führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen bei abgeurteilten Straftätern- Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der FAB unter
www.fab-ka.de
Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz (PAKo)
Aufgrund eines Vertrages mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz hat der Verein am 30. Juli 2015 in Koblenz die Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz (PAKo) eröffnet und bietet seither auch in Rheinland-Pfalz opferschützende Behandlungsangebote für abgeurteilte Straftäter sowie reine Tatgeneigte an.
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BIOS-Präventionsprogramm
"Keine Gewalt oder Sexualstraftat begehen"
Seit 1.7.2010 können bei BIOS auch solche Personen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, die ohne Behandlung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen. Das bundesweit einmalige Präventionsprogramm wird seit 1.1.2013 durch die Universität Heidelberg evaluiert und wissenschaftlich beforscht. Unserere Therapeuten sind montags bis freitags von 9.00 Uhr - 17.00 Uhr über unter der Rufnummer 0721 470 43 933 erreichbar.
Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden (OTA)
Seit 1.1.2010 bieten wir vor allem in Karlsruhe auch eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten an, welche nunmehr in Kooperation mit zwei Fachkliniken und Stadt und Landkreis Karlsruhe unter Schirmherrschaft von der Stadt Karlsruhe (Bürgermeister Klaus Stapf) und des Landratsamtes Karlsruhe (Landrat Dr. Christoph Schnaudigel) zur Opfer und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden ausgebaut wurde.
In diesem Rahmen bietet der Verein auch eine Rechtsberatung durch eine Fachanwältin an.
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Damit BIOS diese vielfältigen therapeutischen Maßnahmen weiter durchführen kann, benötigen wir auch Ihre finanzielle Unterstützung durch Spenden, Sponsoring oder durch Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. Aus diesem Grund haben wir auch am 31. Juli 2011 einen ausdrücklichen Antrag beim Justizministerium Baden-Württemberg auf Gewährung der Ambulanz schon bei ihrer Eröffnung am 11.11.2008 zugesagten Fördermittel gestellt.
Für das Jahr 2013 wurde uns diese Förderung nun erstmals bewilligt zur organisatorischen Unterhaltung der FAB.
Wir danken Herrn Justizminister Rainer Stickelberger
für seine Unterstützung des präventiven Opferschutzes im Lande.
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