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Unsere Angebote zur Behandlung und Nachsorge von
Gewalt- und Sexualstraftätern 

Für Baden-Württemberg:

0721-470 43933 

Für Rheinland-Pfalz:

0173- 510 7171

Rückfallrisiko durch Therapie reduzieren

Durch eine indizierte psychotherapeutische Behandlung von Tätern wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert.

Das Angebot der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) richtet sich daher an  abgeurteilte Straftäter, die sich noch im Strafvollzug befinden oder die nicht inhaftiert sind, weil gegen sie verhängte Freiheitstrafen zur Bewährung ausgesetzt sind oder sie unter Führungsaufsicht aus der Haft entlassen worden sind. Hier arbeiten wir seit nunmehr acht Jahren im Sinne eines präventiven Opferschutzes in unseren Behandlungsstützpunkten in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Offenburg, Heidelberg, Pforzheim, Mosbach, Villingen-Schwenningen, Bruchsal und Heilbronn sehr erfolgreich mit erfahrenen Psychotherapeuten, Psychologen und Ärzten daran, Gewaltstraftaten zu verhindern, bevor Sie begangen werden und haben seither in mehr als 2.000 Fällen therapeutische Behandlungen durchgeführt..

Seit 2015 bieten wir über die Psychotherapeutische Ambulanz Koblenz (PAKo) dieses Angebot auch für abgeurteilte Straftäter aus Rheinland- Pfalz in Koblenz oder an einem der Behandlungsstützpunkte der FAB an.

Begleitung im Strafvollzug

Die FAB unterstützt den Strafvollzug in Baden-Württemberg in erheblichem Umfang, u.a. in dem in mehreren Haftanstalten im Lande (vor allem Mannheim, Bruchsal, Freiburg, Adelsheim, Heilbronn) derzeit in ca. 85 Fällen einzeltherapeutische Behandlungen für Strafgefangene durchgeführt werden. Voraussetzung einer solchen Therapie ist jedoch ein Auftrag der jeweiligen Anstalt. Setzen sie sich bitte mit den dort zuständigen Beamten in Verbindung, welche dann im Falle der Unterstützung Ihres Anliegens einen Antrag auf Kostenerstattung beim Fonds Psychotherapie und Bewährung in Stuttgart stellen. Möglich ist es aber auch, dass sie sich an uns wenden und wir dann bei der jeweiligen JVA um Genehmigung anfragen.

Daneben bieten wir in engen Kooperation mit der jeweiligen JVA noch in  den Haftanstalten in Mannheim und Offenburg Behandlungsgruppen an, deren Konzeption sie  nachfolgend entnehmen können.

Nachsorgebehandlung von Straftätern

Voraussetzung einer Behandlung im Rahmen der Nachsorge in der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) oder der Psychotherapeutischen Ambulanz Koblenz (PAko) ist es, dass in einem Gerichtsbeschluss eine solche nachsorgende Betreuung in einer unserer Einrichtungen nach §§ 57, 57a. 56c, 68 ff. StGB angeordnet. Soweit es sich um von Gerichten in Baden-Württemberg ausgesprochene Bewährungsstrafen handelt, ist derzeit noch zusätzlich erforderlich, dass das Gericht eine Entscheidung zur Kostentragung trifft.

 

Im Normalfall auferlegen zahlreiche Gerichte in Baden-Württemberg die Kosten der Behandlung der Staatskasse, solange und soweit sie nicht selbst zur Tragung der Kosten in der Lage sind. Eine Rückforderung zu einem späteren Zeitpunkt ist aber nicht zwingend ausgeschlossen.

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