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In dem BIOS-Präventionsprojekt
"Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen" befinden sich derzeit über 70 Personen aus ganz Deutschland in Behandlung.

Rufen auch Sie uns bei Bedarf unverbindlich, vertraulich und kostenfrei an.

Nähere Informationen zu den aktuellen Aufnahme-bedingungen können Sie freitags unter  0721 470 43935 erhalten.

Einige Tipps von und für Betroffene: 

 

  • Suchen sie sich Hilfe!
    Gibt es Bezugspersonen, die sie ins Vertrauen ziehen können?
     

  • Vermeiden sie es nach Möglichkeit, alleine und lange Zeit surfend im Internet zu verbringen.
     

  • Geben sie jemandem das Passwort für ihren Internetzugang oder Computer, so dass sie nur in Anwesenheit dieser Person surfen können.
     

  • Setzen sie sich Zeiten, wann sie sich nicht vor den Computer setzen, z.B. wenn sie müde sind oder Alkohol getrunken haben.

Programmbeschreibung

 

Wer ist "tatgeneigt"?

Unter dem Begriff „Tatgeneigte" werden Personen erfasst, die - soweit bekannt - noch nicht wegen eines begangenen Gewalt- oder Sexualdeliktes auffällig geworden sind, die sich jedoch entweder in ihren Phantasien die Begehung eines Gewalt- oder Sexualdelikts vorstellen bzw. sich dazu gedrängt fühlen oder aber im Dunkelfeld bereits als Täter agiert haben und bei denen mit der Begehung eines solchen Übergriffs zu rechnen ist.

Es handelt sich im Regelfall um Personen männlichen Geschlechts, die allen sozialen Schichten angehören.

Das Programm "Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen"

Die psychotherapeutische Behandlung „Tatgeneigter" ist am präventiven Opferschutz ausgerichtet, denn durch eine Behandlung kann das Risiko der - erstmaligen - Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden.

Aus organisatorischen Gründen muss das erste Gespräch oftmals zunächst an unserem Sitz in Karlsruhe geführt werden, und erst die Folgegespräche können an einem unserer Behandlungsstützpunkte im Lande stattfinden. 

Unsere Stützpunkte derzeit:

- Karlsruhe

Mannheim

- Freiburg

- Offenburg

- Heidelberg

- Heilbronn

- Koblenz

Die Zielgruppe

Das Behandlungsangebot richtet sich an - potentielle - Gewalt- und Sexualstraftäter im Dunkel- oder Graufeld, die

 

  • sich selbst melden („reine Tatgeneigte")
     

  • oder aber vor allem von Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen, Ärzten, Rechtsanwälten, Jugendheimen vermittelt werden und sich zu einer therapeutischen Behandlung bereit erklären („behördlich oder sozial Auffällige").

Möglich ist eine Behandlung auch, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Kosten und Schweigepflicht

Die Behandlung erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht und - soweit vom Klienten/Patienten erwünscht - vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenlos.  Danach müssen wir Sie aber bitten, die Kosten der Behandlung zu übernehmen, da der Verein hierfür nicht aufkommen kann. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob sich der Verein an den Behandlungskosten beteiligen kann.

Finanzielle Unterstützung erhält das Projekt vom Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration.

Dieses Angebot wird gefördert durch:

_bw_ministerium_fuer_soziales_und_integr

WICHTIGER HINWEIS

Unsere Angebote für Tatgeneigte Menschen werden aktuell neu konzipiert. Dies hat Auswirkungen auf die Finanzierung von Therapien. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Informationen vorerst an: Tel: +49 (0) 721-470 439 35

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