
In dem BIOS-Präventionsprojekt "Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen" befinden sich derzeit über 70 Personen aus ganz Deutschland in Behandlung. Aufgrund dieser starken Frequentierung können derzeit nach dem Aufnahmegespräch Wartezeiten nicht ausschließen, bis eine Übernahme der Behandlung möglich ist.
Programmbeschreibung
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Unter dem Begriff „Tatgeneigte" werden in von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. Personen erfasst, die - soweit bekannt - noch nicht wegen eines begangenen Gewalt- oder Sexualdeliktes auffällig geworden sind, die sich jedoch entweder in ihren Phantasien die Begehung eines Gewalt- oder Sexualdelikts vorstellen bzw. sich dazu gedrängt fühlen oder aber im Dunkelfeld bereits als Täter agiert haben, und bei denen aufgrund ihrer psychischen Disposition mit der Begehung eines solchen Übergriffs insbesondere bei tatbegünstigenden Situationen zu rechnen ist. Es handelt sich im Regelfall um Personen männlichen Geschlechts, die allen sozialen Schichten angehören.
Die psychotherapeutische Behandlung „Tatgeneigter" im Rahmen des Programms „Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen" ist am präventiven Opferschutz ausgerichtet, denn durch eine Behandlung kann das Risiko der - erstmaligen - Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden. Das seit 1. August 2010 in Karlsruhe und derzeit vor allem in Mannheim, Freiburg, Offenburg, Heidelberg, Pforzheim; Mosbach und Heilbronn angebotene und bundesweit einmalige Präventionsprogramm wird seit 1. Januar 2013 durch Prof. Dr. Dieter Dölling und Prof. Dr. Peter Fiedler von der Universität Heidelberg wissenschaftlich beforscht und evaluiert. Es wurde insoweit neu strukturiert.
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Das Behandlungsangebot richtet sich an - potentielle - Gewalt- und Sexualstraftäter im Dunkel- oder Graufeld, die
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- sich selbst melden („reine Tatgeneigte")
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- oder aber vor allem von Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen, Ärzten, Rechtsanwälten, Jugendheimen vermittelt werden und sich zu einer therapeutischen Behandlung bereit erklären („behördlich oder sozial Auffällige").
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Möglich ist eine Behandlung auch im Rahmen der Regelung des § 246a Abs.2 StPO aber auch dann, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
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Die Behandlung erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht und - soweit vom Probanden/Patienten erwünscht - unter voller Wahrung der Anonymität. Sie ist im Regelfall unentgeltlich. Die insoweit anfallenden Kosten werden - soweit kein anderer Träger vorhanden ist - von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragen. Eine Eigenbeteiligung ist jedoch bei geordneten finanziellen Verhältnissen im Rahmen der Leistungsfähigkeit möglich. Die meisten Probanden/Patienten verfügen jedoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um eine kostenaufwendige und längerfristig angelegte psychotherapeutische Behandlung dauerhaft bezahlen zu können.
Es dient im besonderen Maße dem präventiven Opferschutz, ein Behandlungsangebot am Ort oder in der Nähe ihres Wohnsitzes anzubieten, um zeitintensive, kostspielige und zumeist nicht bezahlbare Reisewege zu vermeiden und damit den Zugang zu therapeutischer Hilfe zu erleichtern. Aus diesem Grunde wurden inmehreren Städten in Baden-Württemberg Anlaufstellen geschaffen. Auch gehört zum Angebotssetting eine unbürokratische über die Rufnummer 0721 470 43933) unbürokratische mögliche Kontaktaufnahme und ein wenn möglich binnen weniger Tage stattfindender Termin für ein Erstgespräch. Wegen der starken Nachfrage sind derzeit allerdings Wartezeiten nicht auszuschließen, bis nach dem Aufnahmegespräch die Behandlung übernommen wird.
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