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Tagung 17.12.2016 "Fortschreibung der Mindestanforderungen für Prognosegutachten"

RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher, Bremen

RiOLG Klaus Böhm, Karlsruhe

Prof. Dieter Dölling, Heidelberg

Im Jahre 2006 hat eine aus Richtern, Staatsanwälten, forensischen Psychiatern und Rechtspsychologen, Sexualmedizinern und weiteren Juristen bestehende interdisziplinären Arbeitsgruppe im Bundesgerichtshof allgemeine Richtlinien für die Mindestanforderungen für Prognosegutachten entwickelt. Diese wurden – wie die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten des Jahres 2005 – nicht nur in vielen Fachzeitschriften, u.a. in der NStZ 2006, 537 ff. und in der FPPK 2007, 90 ff., veröffentlicht, sondern haben als Leitlinien Eingang in die fachpsychiatrische, rechtspsychologische und juristische Praxis gefunden.

Seither hat es in der Prognoseforschung zahlreiche neue Entwicklungen und Erkenntnisse gegeben. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich aufgrund spektakulärer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts für die Anordnung, die Behandlung, für die Lockerungen und die Entlassung aus dem Strafvollzug und dem Maßregelvollzug verändert. Völlig neu sind der Umgang mit der „psychischen Störung“ und die Behandlungsprognose nach § 119a StVollzG bei nachmaligen Sicherungsverwahrten. Dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist es zudem ein wichtiges Anliegen, die in diesem Bereich tätigen Richter und Staatsanwälte stärker als bisher in der Einhaltung der Mindestanforderungen fortzubilden.

Aus diesem Grunde haben sich unter Initiative der o.g. Verfasser frühere Mitglieder der Expertenkommission sowie neu hinzugetretene Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zu einer Fortschreibung der Mindestanforderungen verständigt und zunächst ein erstes Treffen am 17.12.2016 in Heidelberg vereinbart.​

Ein Fortsetzungstermin ist in Planung.

1. Termin: 17.12.2016

2. Termin: in Planung

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