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PRÄSENZ - 24.02.2022  - Vortrag „Stellung und Rechte von Opfern im Strafprozess..."

Do., 24. Feb.

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Karlsruhe

PRÄSENZ - 24.02.2022 - Vortrag „Stellung und Rechte von Opfern im Strafprozess..."

Vortrag "Stellung und Rechte von Opfern im Strafprozess: Ein aktueller Systemvergleich zwischen Deutschland und Österreich“ von Prof. Em. Dr. iur. Hans-Jürgen Kerner

Anmeldung abgeschlossen
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Zeit & Ort

24. Feb. 2022, 17:45

Karlsruhe, Karlsruhe, Deutschland

Über die Veranstaltung

Anmeldeschluss: 18.02.2022

Einlass ab 17:45 Uhr

Veranstaltungsbeginn: 18.00 Uhr

Über den Vortrag:

Das deutsche Strafprozessrecht,   im Kern gesetzlich geregelt in der "Strafprozessordnung" (StPO),   ist seit der Erstfassung von 1876 nicht mehr umfassend reformiert worden. Selbst für Juristen ohne Spezialwissen kann es schon schwer fallen, im   Gesetzestext alle prozessualen Rechte bzw. Befugnisse von Menschen, die durch   eine Straftat betroffen worden sind, überhaupt zu entdecken. Dasselbe gilt für Pflichten, mit denen man in einem Ermittlungsverfahren   (Polizei, Staatsanwaltschaft) oder in einem Hauptverfahren (Strafgericht)   konfrontiert werden kann, etwa als "Opferzeuge". Erst recht macht es Mühe, die beiden zentralen prozessualen Rechtsbegriffe   "Opfer" und "Verletzte" präzise und praxisnah miteinander   in Bezug zu setzen. Diese Begriffe spielen auch im materiellen Recht eine Rolle (namentlich im   Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz). Für Laien vervieltältigen sich die Verständnisprobleme. In Österreich ist es demgegenüber gelungen, durch umfassende Reformen sowohl   im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht eine neue Gesamtlösung   zu entwickeln. Sie zeitgemäß, sachlich-fachlich schlüssig und und jedenfalls grundsätzlich   auch für Normalbürger inhaltlich  gut nachvollziehbar. Sie definiert Opferrechte und Opferplichten sehr klar, ohne die klassischen   Rechte /Schutzbestimmungen für Tatverdächtige bzw. Angeklagte zu beschneiden. Im Vortrag wird die österreichische Regelung, mit möglichst anschaulichen   Erläuterungen und Beispielen, im Vordergrund stehen.

Zum Referenten:

Prof. Dr. iur. Hans-Jürgen Kerner: Emeritus an der Universität Tübingen. 

Zuletzt: Von November 2011 bis Dezember 2019 = Funktionsstelle als Seniorprofessor der Universität 

Tübingen für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozessrecht. 

  • Von Oktober 1986 Ordinarius für dieselben Fächer sowie Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. 
  • Frühere deutsche Professuren an den Universitäten Bielefeld, Hamburg und Heidelberg. 
  • Auslandsprofessuren zwischen 1975 und 2004 als „Visiting Professor“ bzw. „Visiting Fellow“ an den Universities of Southampton, Peking, Philadelphia, Melbourne und Cambridge (UK). 
  • Mitglied, zwischendurch auch Funktionsträger, in vielen deutschen, europäischen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, vor allem der Kriminologie, der Jugendkriminologie und der Rechtssoziologie (vereinzelt auch Ehrenmitglied auf Lebenszeit). 
  • Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS). 
  • Ehrenpräsident auf Lebenszeit der International Society for Criminology und des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. 
  • Früher auch Mitglied von Gremien des Europarates in Straßburg und der UNO (Vienna Center). 
  • Empirische Forschungsprojekte in etlichen Bereichen des Profils, auch durch Drittmittel finanzierte Projekte, sowie zahlreiche Veröffentlichungen in Form von Büchern, Sammelbänden, Zeitschriftenaufsätzen und elektronischen Ressourcen.
  • Auch noch gegenwärtig: Leiter der Geschäftsstelle der „Kriminologischen Gesellschaft“, wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologinnen/Kriminologen.

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