

BIOS fordert mehr Präventionsangebote in Deutschland
Denn auch für Tatgeneigte benötigen wir im Sinne des präventiven Opferschutzes solche Behandlungsangebote. Diese Forderung entspricht auch Art. 22 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlamentes und Rates vom 13.12.2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates, nach welcher die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben,